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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

Geltung
Die nachstehenden Arbeitsgrundsätze und die Honorarordnung gelten für sämtliche Beziehungen zwischen Kunde und Geiger Mediendesign & Werbung (GMW). Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Anwendung dieser Bestimmungen gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der GMW.

Diskretion
Geiger Mediendesign & Werbung verpflichtet sich für die Geheimhaltung jedes ihr übertragenen Auftrages und die darin enthaltenen Informationen.

Konkurrenzausschluss
Geiger Mediendesign & Werbung informiert den Kunden vor Abschluss eines Beratungsvertrages über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen sowie während der Dauer des Beratungsvertrages über den Abschluss neuer Verträge. Ein Konkurrenzausschluss muss schriftlich vereinbart werden.

Offerten
Offerten welche auf ungenauen oder nicht vorliegenden Unterlagen und Informationen erfolgen, haben ausschliesslich Richtpreischarakter. Bei unbefristeten Offerten erlischt die Preisbindung nach 3 Monaten. Stellt sich nach Abgabe der Offerte heraus, dass zusätzliche Aufwendungen zur Auftragserfüllung erforderlich sind, berechtigt GMW das, diese zusätzlich zu verrechnen.

Preise
Die Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise exkl. MWSt.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in Schweizer Franken zu erfolgen. Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich. Rechnungen, die nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet beanstandet werden, gelten als akzeptiert. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und GMW kann die Leistungserbringung ohne Ankündigung, frist- und entschädigungslos, unterbrechen. GMW kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte veräussern. Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner fünf Prozent Verzugszins zu zahlen (OR 104). Ferner ist der Schuldner zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die GMW oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen. Entstehen Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann GMW auch eine Vorauszahlung verlangen.

Lieferfristen
Lieferfristen die fest zugesichert sind, werden von uns eingehalten, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Datentransfers, Gut-zum-Druck) zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns eintreffen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen verursacht durch Streik, Mangel an Rohstoffen, Stromausfälle, Internet-Serverausfälle, sowie alle Fälle von höherer Gewalt) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für den etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Beratung / Briefings
Die 1. Beratung (ca. 45 Min.) für Neukunden sowie die Fahrtkosten im Umkreis von 10 km werden, sofern es zur Auftragserteilung kommt, nicht berechnet. Weitere Beratung, Briefings, Fahrzeiten und sonstige Spesen werden nach Aufwand verrechnet.

Skizzen und Entwürfe
Von GMW erstellte Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, das Einholen von Produktionsofferten, Originale, fotografische und digitale Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird.

Autorkorrekturen
Nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.

Urheberrecht/Reproduktionsrecht
Das Urheberrecht an unseren kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Die Reproduktion und die Anwendung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Auftraggeber haftet für jeden aus der Verletzung eines fremden Urheberrechts entstehenden Schaden.

Lauterkeit
Prinzipiell und ohne Ausnahmen halten wir uns an die Bestimmungen und Grundsätze für die Praxis des schweizerischen Lauterkeitsrechts.
Sollten z.B. die vom Auftraggeber gelieferten Angaben und Unterlagen nicht den tatsächlichen Begebenheiten/Eigenschaften/Zweck etc. wie kommuniziert entsprechen, werden wir unverzüglich sämtliche Arbeiten einstellen und sämtliche z.B. online publizierten Daten vorsorglich deaktivieren.

Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernehmen wir keinerlei Verantwortung. Gelieferte Daten müssen beim Kunden ebenfalls noch vorhanden sein. Allfällige entstehende Datenverluste, etwa durch virenbehaftete Datenträger, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
Sofern nicht anders vereinbart, archiviert GMW zu jedem intern erfüllten Auftrag alle finalen Produktionsdaten für den Zeitraum von 5 Jahren. Die Aufwendungen zur hard- und softwarebedingten Aktualisierung bzw. Konvertierung älterer Daten werden dem Kunden mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet. Nach 10 Jahren Archivierung der Produktionsdaten werden diese je nach Absprache aktualisiert, zurückgesendet (Aufwand wird verrechnet) oder gratis gelöscht.

Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, insbesondere wenn diese durch Zulieferer der GMW bedingt sind.

Mängelrügen
Die von GMW gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. GMW erstellt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

Haftung
Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen der zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Filme, Bilder, Vorlagen jeder Art) werden nur für den Materialwert übernommen. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Vor allem, die Geltendmachung ideeller Werte, z.B. Reisekosten, Spesen, Aufnahmekosten etc. sind ausgeschlossen. Der Abschluss von Versicherungen für Transport, Feuer, Diebstahl, Beschädigungs- und Verlustrisiken für GMW anvertrauten Originale (Muster, Negative, Diapositive, Datenträger, Agenturbilder, Gemälde, Skizzen etc.) ist Sache des Auftraggebers. Keine Haftung für Schäden etc. bei Verzögerungen (Zoll-Kontrollen, höhere Gewalt jeder Art).

Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist Zug.

unsere dienstleistungen
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